Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert das Integrationsförderangebot „Identität und Integration PLUS“ nach § 9 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG).
Es baut auf dem Integrationskurs auf und beschäftigt sich vor allem mit den spezifischen Lebens- und Bedürfnislagen von Spätaussiedlern.

200 Unterrichtseinheiten und individuelle Themen
Es können SpätaussiedlerInnen ab 16 Jahren an den Kursen „Identität und Integration PLUS“ teilnehmen. Der Kurs umfasst 200 Unterrichtseinheiten. Neben dem vorgegebenen Thema ‚Identität‘ (Modulgruppe A) können die Anbieter weitere ausgewählte Themen sinnvoll auf die Teilnehmergruppe abstimmen.
Familienangehörige können an den Kursen teilnehmen, wenn sie zusammen mit den SpätaussiedlerInnen und nach den Bestimmungen des Aufenthaltsrechts gemäß §8 Absatz 2 BVFG eingereist sind. Die Integration soll so durch die Familieneinheit erleichtert werden. Die Teilnehmerzahl pro Kurs liegt zwischen 15 und 20 Personen.

Was wird gefördert?

  • Dozentenhonorare in Höhe von 27,00 €/Stunde
  • Miete für die Laufzeit der Maßnahme
  • Verbrauchsmaterial
  • Exkursion bis 300,00 €
  • Verwaltungskosten

Inhalte der Maßnahme
Die Spätaussiedler beschäftigen sich unter anderem mit:

  • Fragen ihrer spezifischen Identität
  • Problemen und Chancen bei der Alltagsbewältigung im neuen Lebensumfeld
  • Fragen des Bildungswesens in Deutschland
  • Möglichkeiten und Chancen am deutschen Arbeitsmarkt, wobei auch Wege in die Selbstständigkeit aufgezeigt werden.

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