Satzung
Beitragsordnung


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SATZUNG DES DACHVERBANDES SÄCHSISCHER MIGRANTENORGANISATIONEN

§1 Grundlagen

Der Verband führt den Namen „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V.
Er hat seinen Sitz in Freital.
Der Verband ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Registernummer – VR 5438 – eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§2 Zweck

Der „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. ist eine Interessenvertretung von gemeinnützigen Vereinen von MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund, die im Freistaat Sachsen leben.
Der „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. ist ein landesweit tätiger, demokratischer, überparteilicher und überkonfessioneller Verband, der insbesondere die aktive Beteiligung von MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben, bei der Gestaltung einer demokratischen und toleranten Alltagskultur als nachhaltiges Instrument für eine erfolgreiche Integration, fördert.

Er ist ein Zusammenschluss von Migrantenorganisationen und Initiativen, die sich aktiv für die Integration von MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen und diese in den Prozess mit einbeziehen.
Der Verband bekennt sich dazu, dass der Integrationsprozess in Sachsen ohne aktive Beteiligung von MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund bei der Gestaltung des Zusammenlebens keinen nachhaltigen Erfolg haben wird.

Der Leitgedanke des „Dachverbandes sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. ist: „Nicht Nebeneinander, sondern Miteinander“.

Daher verfolgt der „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. folgende Zwecke:

  • gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben durch demokratische Mitbestimmungsrechte und der Identifizierung mit dem Gemeinwesen – u.a. möglich durch den Erhalt des kommunalen Wahlrechts für MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund;
  • Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz und Respekt auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
  • Förderung der Hilfe für MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund; einschließlich Vertriebener und Spät-/AussiedlerInnen;
  • Förderung der Integration von MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft;
  • Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen;
  • Förderung der politischen, entwicklungspolitischen und demokratischen Bildung.
 

 

§ 2 (1) Zweckverwirklichung

  • Interessenvertretung der gemeinnützigen Migrantenorganisationen mit Sitz in Sachsen;
  • aktive Unterstützung der Mitglieder bei der Integrationsarbeit in Sachsen;
  • aktive Beteiligung an der Realisierung und Fortführung des Sächsischen Zuwanderungs- und Integrationskonzepts;
  • Einsatz für die Realisierung des Nationalen Integrationsplanes;
  • Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Migrantenorganisationen;
  • Gespräche mit Politik und Verwaltung über die speziellen Problemlagen von MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Situation;
  • aktive Unterstützung bei der politischen-/entwicklungspolitischen Bildungsarbeit der Mitgliedsvereine.

 

§ 2 (2) Gemeinnützigkeit

Der „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Dachverband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des „Dachverbandes sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des „Dachverbandes sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Dachverbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§3 Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder können gemeinnützige Migrantenorganisationen werden, die die Aufgaben und Ziele des Dachverbandes anerkennen und für deren Verwirklichung eintreten. MigrantInnen und Menschen mit Migrationshintergrund bilden im Vorstand oder unter den Mitgliedern die Mehrheit.

Die Mitgliedschaft ist beitragspflichtig und weder übertrag- noch vererbbar.
Die Höhe des Beitrags regelt die Beitragsordnung, die durch die Mitglieder festgelegt wird. Der Beitrag wird fällig mit Eintritt und folgend zum 31.1. des Kalenderjahres.

Art der Mitgliedschaft:

  •  ordentliche Mitglieder

o gemeinnützige Migrantenorganisationen

  • Fördermitglieder

o Initiativen, Migrantenbeiräte, Ausländerbeiräte

o natürliche Personen

Ordentliche Mitglieder sind alle gemeinnützigen Migrantenorganisationen mit Sitz in Sachsen, im Status einer juristischen Person, die Aufgaben und Ziele im Sinne dieser Satzung verfolgen.
Sie erhalten sämtlich das gleiche Stimmrecht und denselben Beitragssatz.
Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Verein und seine Aufgaben ideell oder materiell unterstützen wollen. Sie sind prinzipiell freigestellt vom Mitgliedsbeitrag, können aber einen Ihnen angemessen erscheinenden Beitrag entrichten. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.

 

§ 3 (1) Beginn und Ende der Mitgliedschaft

§ 3 (1.1) Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist antragspflichtig und die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in den „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V.

 

§ 3 (1.2) Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss aus dem „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. und/oder bei natürlichen Personen durch Tod bzw. Auflösung bei juristischen Personen.
Mit dem Ausscheiden aus dem Dachverband erlöschen alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds gegenüber dem „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. Bestehende Beitragspflichten (Schulden) gegenüber dem Dachverband bleiben unberührt.

 

§ 3 (1.3) Austritt / Kündigung der Mitgliedschaft

Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. bis 31.12. des Kalenderjahres und wird mit Ende des Geschäftsjahres wirksam.

 

§ 3 (1.4) Ausschluss aus dem „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • grober Verstoß gegen die Satzung;
  • mit der Zahlung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verband trotz zweimaliger, schriftlicher Mahnung im Rückstand ist.

Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Mitteilung die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden, die abschließend entscheidet.

§ 3 (2) Mitgliedsbeiträge

Ordentliche Mitglieder des „Dachverbandes sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. unterliegen einer Beitragspflicht. Die Höhe der Beiträge sowie die Beitragsarten richten sich nach der gültigen Beitragsordnung die vom Vorstand erarbeitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

Über die Stundung oder Beitragsfreiheit wird auf Antrag entschieden; weitere Einzelheiten zum Beitragswesen kann der Vorstand in der Beitragsordnung regeln.

 

§4 Finanzen

Der „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Fördergeldern, Spenden, Projektmitteln, Sponsoring; die Tätigkeit wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Mitglieder bekommen grundsätzlich keine Zuwendungen. Bei Bedarf können die Organämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandentschädigung nach § 3 Nr. 26a EstG ausgeübt werden.
Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Abs. (2) trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Vorstandsmitglieder können sonstige Tätigkeiten, die keine Tätigkeiten der Organämter sind, entsprechend ihrer Qualifikation im Dachverband ausüben und dafür gesondert vergütet werden (z.B. Übungsleiter, Projektleiter, Betreuer von Jugendgruppen, freischaffende Dozenten u.a.)
Die Vorstandmitglieder sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.

 

§5 Organe

Die Organe des „Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. sind:

  •  Mitgliederversammlung,
  • Vorstand,
  • Geschäftsführung.

 

§6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ.
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Kalenderjahr statt. Sie ist vom Vorstand schriftlich (per Post oder E-Mail) unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit Frist von 4 Wochen einzuberufen. Jedes ordentliche Mitglied kann maximal 1 stimmberechtigte Person zur Mitgliederversammlung delegieren.
Alle Mitglieder sind berechtigt, bis 2 Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Tagesordnung mit Begründung beim Vorstand einzureichen. Darauf ist in der Terminankündigung unter Hinweis auf die Frist hinzuweisen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Grundsätzlich wählt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes zu Beginn der Versammlung einen Versammlungsleiter.
Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

 

Die Mitgliederversammlung kann auch außerordentlich einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder es schriftlich gegenüber dem Vorstand verlangt; auch der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen.
Der Vorstand muss innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung fällen und einen Termin bekannt geben. Die Ladungsfrist beträgt 4 Wochen.

Die Bekanntmachung und Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sowie der Tagesordnung erfolgt per Post oder E-Mail.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Aufgaben der Mitgliederversammlung umfassen:

  • Wahl und Entlastung des Vorstandes,
  • Beschlussfassung über den Haushalt/Finanzbericht,
  • Beschlussfassung über die Jahresabrechnung und Entlastung des Vorstandes,
  • Wahl des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung,
  • Entgegennahme und Beschlussfassung von Anträgen,
  • Beschlussfassung über die Satzungsänderungen,
  • Beschlussfassung über die Auflösung des „Dachverbandes sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V.,
  • Festlegung der Mitgliedsbeiträge,
  • Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes,
  • Einzelwahl von Kassenprüfer, Versammlungsleiter und Protokollführer.

 

§ 6 (1) Kassenprüfer

Die Mitgliedversammlung wählt 2 Kassenprüfer und 1 Ersatzmann, die nicht Mitglied des Vorstandes sein dürfen. Die Kassenprüfer haben das Finanz- und Kassengebaren des „Dachverbandes sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. zu prüfen und der Mitgliederversammlung darüber Bericht zu erstatten.

Kassenprüfer werden auf Dauer der Wahlperiode gewählt.

 

§ 6 (2) Protokolle

Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Protokolle werden als Beschlussprotokoll geführt.
Die Mitglieder haben das Recht auf Einsicht und können binnen einer 4wöchigen Frist schriftlich Einwendungen bzgl. des Inhalts gegenüber dem Vorstand geltend machen.

 

§ 6 (3) Satzungsänderung

Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung beinhaltet, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Für einen Beschluss der eine Auflösung des „Dachverbandes sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. beinhaltet ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.

Redaktionelle Änderungen der Satzung auf Verlangen des Registergerichtes und anderer Behörden können vom Vorstand ohne Beschluss der Mitgliederversammlung vorgenommen werden; die Mitglieder sind darüber in Kenntnis zu setzen.

 

§7 Vorstand

Der ordentliche Vorstand besteht aus:

  • dem Vorsitz-Team aus drei Personen (darunter mindestens 1 Mann und 1 Frau),
  •  1 SchatzmeisterIn,
  • bis zu 5 BeisitzerInnen,
  • 1 beratendes Mitglied (aus der Mitte der sächsischen Ausländerbeiräte zu bestimmen).

Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer gewählt ist. Dies gilt auch für einzelne Vorstandsmitglieder; maßgebend ist die Eintragung des neuen Vorstands im Vereinsregister. Eine Wiederwahl ist möglich.

Je 2 Mitglieder des Vorstandes sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Die Bestellung der Vorstandsmitglieder erfolgt durch Wahl in der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist für die Belange und Umsetzung von Beschlüssen des „Dachverbandes sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. zuständig. Er kann Geschäftsführung, Referenten und Arbeitskreise für bestimmte Aufgaben einsetzen und abberufen. Für die Umsetzung wird der Vorstand eine Geschäftsordnung bestimmen, die nicht Teil dieser Satzung ist.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
Scheidet ein Vorstandsmitglied während der laufenden Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein kommissarisches Vorstandsmitglied berufen. Diese Berufung ist auf jeden Fall auf die restliche Amtszeit der laufenden Amtsperiode des Vorstands beschränkt.

 

§ 7 (1) Aufgaben des Vorstands im Rahmen der Geschäftsführung

Der Vorstand leitet und führt den Verein nach Maßgabe dieser Satzung und der Ordnungen, wie es der Vereinszweck zur Förderung der Mitglieder und damit der Vereinsinteressen erfordert.
Der Vorstand regelt im Rahmen seiner Gesamtaufgaben die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche seiner Mitglieder selbst und gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan.

 

§ 8 Vereinsordnungen

Der Verein gibt sich zur Regelung der internen Abläufe des Vereinslebens Vereinsordnungen; diese sind nicht Bestandteil der Satzung und werden nicht in das Vereinsregister eintragen. Die Vereinsordnungen dürfen der Satzung nicht widersprechen.
Für Erlass, Änderung und Aufhebung ist grundsätzlich der Vorstand zuständig.
Bei Bedarf können sie für folgende Bereiche und Aufgabengebiete erlassen werden:

  • Geschäftsordnung für die Organe des Vereins;
  • Beitragsordnung;
  • Ehrenordnung.

Für ihre Wirksamkeit müssen die Vereinsordnungen den Mitgliedern des Vereins bekannt gegeben werden. Gleiches gilt für Änderungen und Aufhebungen.

 

§ 9 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall

Bei Auflösung oder Aufhebung des „Dachverbandes sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des „Dachverbandes sächsischer Migrantenorganisationen“ e.V. an den AWO Landesverband Sachsen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 10 Gültigkeit der Satzung

Diese Satzung tritt am Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

1. September 2020, Dresden

Tatjana Jurk (Vorsitzende)

Emiliano Chaimite (Vorsitzender)

Kanwal Sethi (Vorsitzender)

Natalia Deis (Schatzmeisterin)

Elena Helmert (Beisitzerin)

Özcan Karadeniz (Beisitzer)

Roberto Fratta (Beisitzer)

Mikhail Vachtchenko (Beisitzer)

Hoang Than An (Beisitzer)

 

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Beitragsordnung
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Beitragsordnung
gemäß § 3 der Vereinssatzung des DSM
(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.11.2017 mit Wirkung zum 01.01.2018)

  1. Grundsatz
    1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den DSM. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
    2. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Beschlüsse
    1. Die Höhe der Beiträge sowie die Beitragsarten richten sich nach der gültigen Beitragsordnung, die vom Vorstand erarbeitet und von der Mitgliederversammlung
      beschlossen wird.
  3. Beitragshöhe
    1. Die Beitragshöhe für Mitglieder beträgt 30,00 EURO jährlich.
    2. Keine Aufnahmegebühr.
  4. Bankeinzug
    1. Der Beitrag wird fällig mit Eintritt und folgend zum 31.01. des Kalenderjahres.
    2. Der Beitrag ist selbstständig vor Ablauf der Zahlungsfrist auf das Vereinskonto zu
      überweisen.
    3. Lastschriftverfahren kann nach Wunsch erteilt werden.
    4. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren nicht teilgenommen haben,
      erteilen dem DSM eine Einzugsermächtigung und ein SEPA Lastschriftmandat, das HIER heruntergeladen werden kann.
  5. Bankverbindung
    1. Ostsächsische Sparkasse Dresden
      IBAN: DE70 8505 0300 0221 0023 83
      BIC: OSDDDE81XXX
  6. Säumnis
    1. Im Säumnisfall wird das Mitglied ab 01.04. des Kalenderjahres gemahnt.
    2. In der Mahnung ist auf die Folgen der Nichtzahlung hinzuweisen.
  7. Stundung
    1. Auf Antrag kann der Vorstand die Stundung /den Erlass der Beiträge für
      höchstens ein Jahr beschließen.
    2. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen
      dem Schatzmeister vorzulegen, Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.
  8. Inkrafttreten
    1. Diese Beitragsordnung ist am 25. November 2017 durch die
      Mitgliederversammlung beschlossen worden und in Kraft getreten.

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