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Zum vierzehnten Mal ruft die Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Petra Köpping, gemeinsam mit dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Geert Mackenroth MdL, zur Bewerbung für den Sächsischen Integrationspreis auf. Dieser renommierte Preis würdigt Initiativen, Unternehmen und Vereine, die sich in besonderem Maße für die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte engagieren.

In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf nachhaltigen Integrationsprojekten sowie Projekten und Initiativen, die zur Selbsthilfe anregen. Die Preisträger werden mit insgesamt 9.000 Euro ausgezeichnet, wobei jeder der drei Preisträger 3.000 Euro erhält. Bewerbungen und Vorschläge sind ab dem 1. September bis zum 4. Oktober möglich.

Sozialministerin Petra Köpping betont die kontinuierliche Bedeutung des Themas Integration und erklärt: „Das Thema der Integration bleibt eine gesellschaftliche Daueraufgabe für uns. Wir glauben an Werte wie Vielfalt und Wertschätzung. Viele Menschen in Sachsen helfen uns dabei, indem sie sich ehrenamtlich für Geflüchtete einsetzen. Dieses Engagement möchten wir auch in diesem Jahr wieder würdigen und auszeichnen und freuen uns auf viele Bewerberinnen und Bewerber um den Sächsischen Integrationspreis!“

Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt durch professionelle Pressearbeit und wird in einer Broschüre dokumentiert. Diese Broschüre kann ab dem 4. Dezember 2023 auf der Website des Sächsischen Ausländerbeauftragten unter www.offenes-sachsen.de bestellt werden und wird kostenlos zugeschickt.

 

Wer kann Preisträger werden?

Gesucht werden Vereine und Verbände, die Migrant*innen  willkommen heißen und ihnen eine aktive Teilhabe am Vereinsleben ermöglichen, unabhängig von den Interessensgebieten, sei es Kultur, Sport, Kunst, Wissenschaft, Umwelt oder Soziales. Entscheidend ist das gleichberechtigte Miteinander gemäß der Vereinssatzung.

Ebenso werden engagierte Unternehmen gesucht, die Integrationsmaßnahmen entwickeln und umsetzen. Hier ist es wichtig, dass sowohl die Geschäftsführung als auch die Belegschaft einen offenen, respektvollen und toleranten Umgang mit Migrant*innen pflegen, Fach- und Sprachtrainings anbieten, Patenschaften organisieren oder kulturelle und religiöse Besonderheiten berücksichtigen.

Vorgeschlagen werden können auch Institutionen und Verwaltungen. In vielen Kommunen werden seit Jahren große Anstrengungen unternommen, um ankommende Flüchtlinge zu betreuen, ihre Grundbedürfnisse zu decken und sie in ihre neue Lebensumgebung zu integrieren. Die Kommunen stellen Wohnraum, Kita- und Schulplätze bereit und organisieren praxistaugliche Lösungen auf Basis der geltenden Gesetze und Bestimmungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen spielen hierbei eine entscheidende Rolle.

Einzelpersonen, die Migrant*innen im Alltag unterstützen, können sich für den Integrationspreis auch bewerben. Sie fördern nachbarschaftliches Zusammenleben, organisieren persönliche Begegnungen, vermitteln Kontakte und setzen sich gegen fremdenfeindliche Vorurteile ein.

 

Weitere Infos gibt es HIER.

Zur Bewerbung geht es HIER.

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