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Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration informiert in ihrem neusten Newsletter :

„Die Antragsfrist für die Förderung über die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“, Teil 1, hat sich geändert. Die Frist endet ab sofort am 31.07.2018 für Projekte, die ab dem 01.01.2019 beginnen sollen.
Bitte beachten Sie, dass bei lokalen und regionalen Projekten vorher eine Stellungnahme des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt einzuholen ist. Weiteres zum Verfahren wird in Kürze veröffentlicht.“

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