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Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Sächsischen Flüchtlingsrat

Nach Ablehnung der Härtefallkommission: Kampf ums Bleiberecht für Familie Pham/Nguyen

Vergangenen Freitag lehnte die sächsische Härtefallkommission wiederholt ab, Familie Pham/Nguyen einen Aufenthalt zu ermöglichen. Entgegen der Stimmen von 84.000 Menschen, die sich zuvor in einer Online-Petition gegen die Abschiebung der Familie einsetzten. Beide Elternteile können unbefristete Arbeitsverträge vorweisen und die hier geborene Tochter soll im Sommer eingeschult werden. Dem ehemaligen DDR-Vertragsarbeiter Pham Phi Son, der 1987 in die DDR einreiste und seitdem in Sachsen lebt, droht nun erneut die Abschiebung.

Dabei hatte sich die Familie in den vergangenen Monaten nach allen verfügbaren Kräften bemüht, ihren Aufenthalt zu sichern: Beide Elternteile gehen einer Beschäftigung nach und Frau Nguyen besucht zusätzlich einen Sprachkurs. „Eine Abschiebung würde nicht nur die Eltern aus ihrem Leben reißen, sondern auch die in Deutschland geborene Tochter traumatisieren. Die Sechsjährige war noch nie in Vietnam, sie spricht die deutsche Sprache und sollte im Sommer eingeschult werden“, erklärt Dave Schmidtke, Pressesprecher des Sächsischen Flüchtlingsrates.

Im starken Kontrast dazu: Noch vor einem Monat forderte der sächsische Ministerpräsident, dass mehr Fachkräfte aus Vietnam oder Indien angeworben werden sollen. Insbesondere der Kontakt zu ehemaligen DDR-Vertragsarbeiter*innen müsse gesucht werden. Diese Aussage steht im krassen Widerspruch zur derzeitigen Situation von Familie Pham/Nguyen: Sie leben bereits in Chemnitz, beide Elternteile befinden sich in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen und sollen dennoch abgeschoben werden.

Emiliano Chaimite, Co-Geschäftsführer des Dachverbands Sächsischer Migrant*innenorganisationen, betont dazu: „Es ist zynisch, Menschen aus Vietnam werben zu wollen und gleichzeitig nicht mal die Lebensleistung derjenigen Menschen anzuerkennen, die vor mehr als 30 Jahren als Vertragsarbeiter*innen in die DDR gekommen sind. Grund war der Arbeitskräftemängel in der Zeit. Nach der Wiedervereinigung waren sie vergessen und sollten schnellstmöglich das Land verlassen. Tausende blieben, kämpften um Arbeit und Aufenthalt und mussten sich gegen rechte Gewalt zur Wehr setzen. Viele wie Pham Phi Son haben in den letzten Jahren viel geleistet und viel zu erdulden gehabt. Wir als Gesellschaft sind in der Pflicht, die Leistung dieser Menschen anzuerkennen und Ihnen, die schon längst Teil der Gesellschaft sind, zu helfen!“

Schmidtke weiter: „Der Verweis auf die zuständige Ausländerbehörde und Möglichkeiten zur Prüfung weiterer aufenthaltsrechtlicher Optionen, etwa den neuen ‚Chancenaufenthalt‘, ist eine Verhöhnung der Familie und aller Beteiligten. Bevor der Antrag an die Härtefallkommission gestellt wurde, erfolgte bereits eine Prüfung der Sachlage.“ Nichtsdestotrotz kämpfen die Familie, die Anwältin und Unterstützer*innen für den Verbleib in Sachsen und werden dafür erneut alle rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen.

In den vergangenen Monaten bekam Familie Pham/Nguyen alle Härte der sächsischen Ordnungspolitik zu spüren. Dieses Signal menschlicher Kälte hätte letzte Woche durch die Sächsische Härtefallkommission aufgefangen werden können. Der Sächsische Flüchtlingsrat und der Dachverband sächsischer Migrant*innenorganisationen fordern weiterhin: Familie Pham/Nguyen muss bleiben! Wir rufen mit Nachdruck alle verantwortlichen Entscheidungsträger*innen in Sachsen dazu auf, sich für den Verbleib der Familie einzusetzen!

 

Kontakt:
Dachverband sächsischer Migrant*innenorganisationen e.V.
– Lisa-Marie Laux –
Schlesischer Platz 2 | 01097 Dresden
Mobil: 0351 482 460 93
Mail: lm.laux@dsm-sachsen.de

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
– Dave Schmidtke –
Mobil: 0176 427 286 23
Mail: schmidtke@sfrev.de

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