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Die von links-grün eingereichten Gesetzesentwürfe zur Verbesserung der politischen Teilhabe von Migrant*innen sind ein wichtiger erster Schritt in der Umsetzung einer wirkungsvollen sächsischen Integrationspolitik. Um Sachsen auch in Zukunft als attraktiven Standort für Fachkräfte mit Migrationshintergrund zu etablieren sind aber noch weitere Anstrengungen nötig.

Noch immer wird in Sachsen Politik von Deutschen für Deutsche gemacht. Migration wird dabei diskursiv vornehmlich als Gefahr betrachtet. Dabei sind Migrant*innen schon jetzt ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen und sächsischen Gesellschaft, sei es in Forschung, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Pflege. Diese schon jetzt wichtige Rolle von Migrant*innen wird angesichts des sich verstärkenden Fachkräftemangels noch zunehmen. Sachsen braucht Fachkräfte mit Migrationshintergrund und steht dabei im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern. Es ist deshalb wichtig, mit der Verbesserung der politischen Teilhabe von Migrant*innen gute Rahmenbedingungen zu schaffen, um diese Fachkräfte auch in Zukunft für uns zu gewinnen.

Wir begrüßen deshalb die beiden von der Fraktion DIE LINKE und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  eingereichten Gesetzesvorschläge, fordern diese doch zum ersten Mal überhaupt eine gesetzliche Verankerung der partizipativen politischen Teilhabe von Migrant*innen in Sachsen. Die Verbesserung der Beteiligungsstrukturen durch die Errichtung von Gremien auf kommunaler und landesweiter Ebene begreifen wir als Grundlage, um ein Instrument der Teilhabe am gemeinsamen gesellschaftlichen Leben zu schaffen und somit die Förderung der Identifikation mit- und die Integration in die Gesellschaft zu erreichen. Migrant*innenräte müssen deshalb zwingend im neuen Teilhabegesetz verankert werden. Um als legitime Vertretung wahrgenommen zu werden, müssen diese ausserdem von Migrant*innen selbst gewählt- und sollten nicht von oben eingesetzt werden.

Um die Beteiligung von Migrant*innen in den Institutionen, den Gemeinden und Städten im Freistaat Sachsen zu erreichen, sind zudem weitere Maßnahmen notwendig. Erstens fordern wir die strukturelle Förderung von Migrantenorganisationen (MO). Als praxisnahe Institutionen für die Integrationsarbeit haben MO in der Vergangenheit viel Erfahrung gesammelt in der erfolgreichen Umsetzung von Projekten. Eine angemessene und nachhaltige Finanzierung hilft, dass diese Erfahrung nicht verloren geht und die wichtige Arbeit an der Basis kontinuierlich weitergeführt werden kann. Zweitens fordern wir die transparente Durchführung und Umsetzung des Gesetzes in allen Behörden, besonders in der ersten Anlaufstelle, den „Ausländerbehörden“ in allen Städten Sachsens. Teilhabe bedeutet nicht nur, in allen Institutionen und Behörden vertreten zu sein, sondern auch transparent über das Handeln der Behörden informiert zu werden; von der Erstinformation bis zum Erhalt eines Bescheides.

Migrant*innen haben dieses Land mitgeprägt und sind für eine erfolgreiche Zukunft unabdingbar. Durch langjährige Erfahrung in selbstverwalteten Organisationen sind zudem sowohl das Wissen um die Bedürfnisse vorhanden, wie auch die Kompetenzen, um dieses Wissen im gemeinsamen Dialog produktiv einzubringen. Es ist deshalb an der Zeit, gesetzlich ein Instrument zu verankern, welches erlaubt, durch eine Politik von allen für alle gemeinsam die Zukunft zu gestalten.

 

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