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Sachsen eröffnet Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte

Zur fairen Arbeit gehört es, seine Rechte zu kennen. Deshalb eröffnet im Auftrag des sächsischen Arbeitsministeriums am morgigen 31. Januar 2018 die erste von zwei Beratungsstellen für ausländische Beschäftigte (BABS) in Dresden. Sie richtet sich vor allem an angestellte und entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Osteuropa, die in Sachsen tätig sind.
„Wir wollen damit einheimische und ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor unfairem Wettbewerb und Lohndumping schützen“, erklärt Arbeitsminister Martin Dulig.
Angeboten werden Beratungen zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Lohnansprüche, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche oder Fragen zu Kranken- und Rentenversicherung. Die Beratung wird in insgesamt sieben Sprachen durchgeführt: Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch, Ungarisch, Rumänisch und Englisch.

Beispielfall
Eine Arbeitnehmerin aus Tschechien arbeitet bei einer Gebäudereinigung und reinigt für ihren Arbeitgeber Hotelzimmer – unter dem geltenden Branchenlohn. Sie wird, entgegen den gesetzlichen Regelungen, nach Anzahl der gereinigten Zimmer bezahlt anstatt pro Stunde und auch ihr Urlaubsanspruch ist nicht gesetzeskonform geregelt. Im Gespräch mit einer Kollegin erfährt sie davon und sucht die Beratungsstelle auf.

Die Zahl der in Sachsen Beschäftigten aus anderen EU-Staaten ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Ein Beispiel: Während im Jahr 2010 lediglich 1.567 polnische bzw. 734 tschechische Staatsbürger in Sachsen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen, waren es Mitte 2017 14.059 polnische bzw. 8.111 tschechische Staatsbürger.

Kontakt 
Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte Dresden
Schützenplatz 14 (1. Stock)
01067 Dresden
E-Mail: info@babs-online.eu

Am 20. März 2018 eröffnet die Beratungsstelle in Leipzig.

Hintergrund
Um Ausbeutung und Ungleichbehandlung entgegenzuwirken und Unionsbürger bei der Ausübung ihrer Grundfreiheiten zu unterstützen, hat die EU im Jahr 2014 die Richtlinie zur Durchsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (2014/54/EU) verabschiedet. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Stellen für die Förderung, Analyse, Überwachung und Unterstützung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer der EU und ihrer Familienangehörigen einzurichten.
Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Sachsen wird im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom IGR ELAN e.V. eingerichtet und betrieben.

(Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/215841)

 

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