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Dresden, 17.01.2022

Die sächsische Landesregierung plant eine Änderung des Bestattungsrechts in Sachsen. Im Zuge dieses Vorhabens weist der DSM ausdrücklich auf die notwendige Herbeiführung der Vereinbarkeit von Religionsfreiheit mit dem Landesbestattungsrechtes hin.

Die DSM Co-Vorsitzende Si Cao äußert sich dazu wie folgt: „Wie in unserem Forderungskatalog von 2019 bereits hingewiesen wird, ist dieser Teil der Landesgesetzgebung nicht mit der Religionsfreiheit aller vereinbar. Und das ist fatal, denn gerade Bestattungen haben in den verschiedenen Religionen eine zentrale Stellungwert, da diese bestimmten Traditionen und Riten folgen.

So ist nach islamischen Ritus u. a. eine Bestattung ohne einen Sarg sowie eine Beisetzung innerhalb von 24 Stunden vorgesehen. Beides kann in Sachsen auf Grund des noch geltenden Bestattungsgesetztes nicht vollzogen werden. Aufgrund dessen sehen sich Muslim*innen teils dazu gezwungen, ihre Angehörige in ihre Heimat- bzw. Herkunftsländer zu überführen, um dort eine Bestattung nach islamischer Tradition durchführen zu können.

Menschen die hier ihr Leben verbringen, die ein Teil dieser Gesellschaft sind, müssen auch das Recht darauf haben, sowohl sich selbst als auch ihre Angehörigen hier nach eigener Tradition bestatten zu lassen und Grabstäten besuchen zu können.“ – so Azim Semizoğlu, Co-Vorsitzender des DSM.

Der DSM hat bereits in der Vergangenheit gefordert, dass Bestattungsbehörden Anfragen nach muslimische Grabfeldern bearbeiten und das mit Blick auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit internationaler Biopgrafie/Familiengeschichte in Sachsen eine Anpassung des Sächsischen Bestattungsgesetz vorgenommen wird. Mit einer Änderung dieses Gesetzes kann nun ein wichtiger Schritt dafür getan werden, islamkonforme Bestattungen zu ermöglichen. – Ein Schritt, der zudem längst überfällig ist, denn neben Sachsen-Anhalt ist Sachsen das einzige Bundesland, das noch an einer Sargpflicht festhält. Alle übrigen Bundesländer haben sich von dieser Pflicht bereits losgelöst und erlauben alternative Bestattungsformen.

Wir fordern, dass im Zuge der Novellierung das Bestattungsgesetz in Sachsen so angepasst wird, dass allen Menschen jedweder Religionszugehörigkeit ermöglicht wird, selbstbestimmt –  und so auch auf individuelle religiöse Bedürfnisse zugeschnitten – entscheiden zu können, in welcher Form ihre Beisetzung oder die ihrer Angehörigen erfolgen soll.

 

Dachverband der sächsischen Migrantenorganisationen DSM

Der DSM ist der Dachverband migrantischer Organisationen in Sachsen und wurde 2017 gegründet. Wir verstehen uns als Kompetenzzentrum und Dienstleister für die Bedarfe unserer Mitgliedsvereine. Unter unserem Dach organisieren sich derzeit 58 Vereine und Organisationen, die Menschen aus mehr als 20 verschiedenen Herkunftsländern repräsentieren.

Die vollständige Pressemitteilung zum Download finden Sie HIER.

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