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In diesem Jahr werden bundesweit und damit auch im Freistaat Sachsen Freiwillige für das Schöffenamt für die Amtszeit 2024 bis 2028 gesucht.

Ein Schöffe oder eine Schöffin sind ehrenamtliche Richter*innen, die hauptamtliche Richter*innen bei ihrer Arbeit unterstützen und Urteile in Strafverfahren fällen.

Schöff*innen werden für fünf Jahre gewählt und benötigen keine juristischen Vorkenntnisse. Voraussetzung für das Amt ist ein Alter zwischen 25 und 70 Jahren, der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sowie ein Wohnsitz, in der jeweiligen Gemeinde, in der man als ehrenamtliche Richter*in tätig wird.

Gut zu Wissen:  

  • Arbeitgeber stellen Amtsinhaber für die Zeit der Sitzungstage frei
  • Als Schöffe oder Schöffin erhält man eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten

Mehr Informationen zum Thema Schöff*innen, zur Wahl und zur Bewerbung gibt es hier.

©Suwannar Kawila (Canva)

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