Der Sächsische Landtag hat angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode ein eigenes Gesetz zur Realisierung von Chancengleichheit für Menschen mit internationaler Biografie/Familiengeschichte in Sachsen zu erstellen. So soll der politische Handlungsbedarf zur rechtlichen Absicherung herkunftsunabhängiger Menschenrechte und demokratischer Werte in Sachsen schließlich auch juristisch anerkannt werden.

Die Erarbeitung des Gesetzesentwurfes wird erfreulicherweise partizipativ und transparent stattfinden. Vor diesem Hintergrund ist der DSM erfreut mitzuteilen, dass ein Eckpunktepapier erstellt wurde, das sowohl wesentliche Problemlagen schildert, die im Gesetzesentwurf stets mitgedacht werden sollten als auch ganz konkrete Erwartungen an das künftige Gesetz vorlegt.

Die Übergabe des Eckpunktepapiers des DSM an die zuständige Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping hat am 24. Juni 2021 vor dem sächsischen Landtag stattgefunden.

Den vollständige Eckpunktepapier finden Sie HIER.

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