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Zweimal im Jahr können Kunstschaffende im Bereich der allgemeinen Projektförderung Fördergelder bei der Kulturstiftung des Bundes beantragen.
Die Projekte können aus aus allen künstlerischen Sparten sein: für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

Die Antragssumme muss mindestens 50.000€ betragen und es müssen mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Alle Fördergrundsätze lesen Sie detailliert auf den Internetseiten der Kulturstiftung. Einsendeschluss für die nächste Projektphase ist der 31. Juli 2018.
Danach findet die folgende 34. Jurysitzung im Herbst 2018 statt; dort wird über Anträge entschieden. Der Projektbeginn darf nicht vor dem Termin der Jurysitzung liegen.

(Quelle: http://www.kulturstiftung-des-bundes.de/cms/de/foerderung/offen/)

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