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Erste unserer Mitgliedsorganisationen haben schon erfolgreich Corona Soforthilfe Anträge eingereicht und bereits finanzielle Hilfe bewilligt bekommen, trotzdem gibt es aber noch einige Fragen zur Antragsstellung, die zu uns gelangt sind. Deshalb gibt es hier eine kurze Hilfestellung zur Beantragung der Soforthilfe und wir hoffen, dass sie hilft.

Der Antrag kann hier gestellt werden: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-soziale-organisationen.jsp

Ablauf der Antragsstellung:

  1. Registrierung online
  2. Codezusendung per Email, mit dem Code kann man beginnen den Antrag auszufüllen
  3. Ausfüllen des Online Antrags
  4. Bescheinigungen (z.B. Registerauszug, Freistellungsbescheid, Scan eines Identifikationsdokumentes) hochladen
  5. Abschicken des Antrages
  6. Rückfragen der SAB
  7. Bewilligung

Voraussetzungen dafür, dass ein Antrag eingereicht werden kann, sind nur folgende:

  1. Registerauszug
  2. Freistellungsbescheid
  3. In eurem Freistellungsbescheid steht, dass ihr in einem dieser Bereiche tätig seid:
  • Jugendhilfe
  • Familienhilfe
  • Seniorenarbeit
  • Integrationsarbeit
  • Demokratiearbeit
  • Teilhabe von Menschen mit Behinderung
  • Leistungen in der besonderen Lebenslage Armut
  • Suchthilfe
  • Verbraucherschutz
  • Tierschutz
  • Ehrenamtliches Engagement und Freiwilligendienst
  • Jugendübernachtungsstätten
  • Familienferienstätten

…in welcher dieser „Branche“ ihr tätig seid, müsst ihr im Antrag für die Soforthilfe angeben.

Beispiel: Dein Verein macht Beratungen für Familien und im Freistellungsbescheid steht, dass der Verein im Bereich der Familienhilfe tätig ist – dann kann im Corona Soforthilfe Antrag „Träger der Familienhilfe“ angegeben werden bzw. aus der Auswahl die Branche Familienhilfe ausgewählt werden.

 

Außerdem muss im Antrag eine Gesamtsumme beantragt werden. Diese Gesamtsumme ist einfach das, was euch an Einnahmen (die ihr für die Miete, Personalkosten und Finanzierungskosten dringend benötigt) durch Corona fehlt. Diesen Betrag könnt ihr im Corona Soforthilfe Antrag als Gesamtsumme beantragen und müsst sie dort nicht nach Bereichen aufteilen.

Die Gesamtsumme beantragt man für einen bestimmten Zeitraum von drei Monaten  – man kann hier also den Zeitraum angeben, in dem die Corona Krise einen besonders stark betroffen hat.

Bei bis zu 5 Beschäftigten können euch bis zu 9.000 Euro bewilligt werden.

Aber Achtung! Die SAB kann alles noch bis zu 10 Jahre prüfen, also erstellt in jedem Fall eine Aufteilung der Kosten und hebt Belege auf, damit nachvollzogen werden kann, wofür ihr das Geld der Soforthilfe genutzt habt.

 

Bei weiteren Fragen schreibt gerne an info@dsm-sachsen.de

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