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Digitale Werkstattgespräche zur Novellierung der sächsischen Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“

Im November und Dezember 2021 hat der Dachverband sächsischer Migrantenorganisationen e.V. (DSM) in Zusammenarbeit mit dem Projekt SAQsen! des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften e.V. vier digitale Beteiligungsveranstaltungen für die Regionen Dresden, Leipzig, Chemnitz und Bautzen durchgeführt. Anlass dafür ist die geplante Novellierung der sächsischen Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“.

Hintergrund & Ziel der Veranstaltungen

Im Frühjahr 2021 startete ein Prozess zur Überarbeitung des Förderprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ (kurz „WOS“). Informationen über die mittlerweile neu gefasste Richtlinie gibt es HIER.

Auf Basis dieser Erfahrungen sollte ursprünglich im Herbst 2021 ebenfalls der Novellierungsprozess für die sächsische Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ beginnen. In Vorbereitung auf die Novellierung ist der DSM schon im Vorfeld aktiv geworden und hat vier digitale Werkstattgespräche organisiert, deren Ziel es war, den sächsischen Migrant*innenorganisationen eine Möglichkeit zu gegeben, sich an der Verbesserung der Förderpolitik für Migrant*innenorganisationen in Sachsen und an der Überarbeitung der sächsischen Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ zu beteiligen.

Die Ergebnisse aus den Beteiligungsveranstaltungen sollten anschließend aufbereitet, strukturiert und in einem Positionspapier zusammengefasst werden, dieses dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) übergeben werden sollte, um in die Überarbeitung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ einzufließen.

 Ablauf der digitalen Werkstattgespräche 

Nach Vorstellung der Grundidee, dem Ziel und dem Ablauf der Veranstaltung, stellten sich alle Teilnehmenden einander vor und erhielten zunächst einen Input zum Stand der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“.

Dafür wurden die fünf Teile der Richtlinie, Verfahren und Ziel sowie die förderfähigen Maßnahmen vorgestellt.

Danach erfolgte ein Austausch in mehreren Kleingruppen, wo sich die Teilnehmenden zunächst untereinander über ihre eigenen Erfahrungen mit der sächsischen Förderpolitik austauschen konnten. Anschließend wurden gemeinsam in einem offenen Austausch – basierend auf den Erfahrungen der Teilnehmenden –  Ideen zur Veränderung der Förderrichtlinie auf einem Padlet gesammelt.

In der offenen Austauschrunde ging es dabei einerseits um eine grundlegende Bestandsaufnahme der Förderpolitik in Sachsen aus Sicht der Migrant*innenorganisationen als auch um den Austausch über konkrete Erfahrungen und Ideen zur Richtlinie „Integrative Maßnahmen“

 

Fragebogen zur weiteren Beteiligung und Umfrage zur Priorisierung der aufgestellten Forderungen

Bei den insgesamt vier Werkstattgesprächen konnten wichtige Impulse im Bezug auf die Novellierung zusammengetragen werden. Um möglichst vielen weiteren Migrant*innenorganisationen die Möglichkeit zu geben, sich in diesem Beteiligungsprozess einzubringen, gab es zusätzlich bis Mitte Januar 2022 noch die Möglichkeit, sich über einen Fragebogen zu beteiligen, eigene Erfahrungen zu schildern und eigene Vorschläge für die Novellierung der Richtlinie anzubringen.

Anschließend wurden die sächsischen Migrant*innenorganisation darum gebeten, die Ergebnisse bzw. die von den beteiligten Migrant*innenorganisationen aufgestellten Forderungen mit Hilfe einer Umfrage zu priorisieren.

Inhaltliche Begleitarbeitsgruppe & Erstellung des Eckpunktepapiers

Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses wurden anschließend aufbereitet und in einer eigens dafür gegründeten inhaltlichen Begleitarbeitsgruppe, bestehend aus verschiedenen Akteur*inne aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, welche allesamt mit der Richtlinie vertraut sind, diskutiert. Daran anschließend wurde ein Eckpunktepapier mit Forderungen und wichtigen Impulsen für eine Neuausrichtung der Förderpraxis der Integrativen Maßnahmen erarbeitet.

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